ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für die Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen im Garten- und Landschaftsbau
(Partner-AGB der Spring Studio GmbH)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kooperationsvereinbarungen, Abläufe und Verbindlichkeiten zwischen der Spring Studio GmbH, Sredzkistraße 56, 10405 Berlin (nachfolgend "Spring Studio") und Partnerunternehmen im Garten- und Landschaftsbau (nachfolgend "Partner-GaLa").
2. Gegenstand der Zusammenarbeit
Spring Studio bietet ausschließlich kreative und konzeptionelle Planungsleistungen für private Gartenprojekte an (Entwurfsplanung, Zonierung, Gestaltungskonzepte, Pflanzenvorschläge, Materialideen etc.).
Spring Studio erbringt keine Bauleistungen, Ausführungsplanung im technischen Sinn oder sonstige Umsetzungsleistungen.
Die Zusammenarbeit mit dem Partner-GaLa besteht ausschließlich darin, den Kontakt zu potenziellen Kunden nach Abschluss der Designplanung herzustellen. Spring Studio tritt dabei nicht als Auftraggeber auf, und der Partner-GaLa nicht als Subunternehmer. Die rechtliche und wirtschaftliche Beziehung entsteht ausschließlich zwischen dem Partner-GaLa und dem Kunden. Die Zahlung einer Provision an Spring Studio durch den Partner-GaLa erfolgt auf freiwilliger vertraglicher Grundlage gemäß dieser AGB und begründet keine Vermittlung im Sinne des § 652 BGB oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit.
3. Haftung und Verantwortung
3.1 Vollständige Eigenverantwortung des Partner-GaLa
Der Partner-GaLa übernimmt für jede Form der Umsetzung, Ausführung, Beratung, Bauleitung, Kostenkalkulation und rechtliche Konformität gegenüber dem Endkunden die vollumfängliche Verantwortung – so, wie er es bei seinen eigenen Projekten ebenfalls handhabt.
3.2 Ausschluss jeglicher Haftung von Spring Studio
Spring Studio haftet nicht für die technische oder bauliche Umsetzbarkeit der Planung, für Kostenentwicklungen, Materialverfügbarkeit, Ausführungsschäden, Terminverzögerungen oder Rechtsverstöße durch den Partner-GaLa. Auch eine Haftung für etwaige Planungsfehler oder deren Folgen ist ausgeschlossen.
3.3 Unverbindlichkeit von Planungsdetails
Sämtliche von Spring Studio zur Verfügung gestellten Unterlagen (Pflanzenpläne, Stücklisten, Materialien, Mengenangaben, Zonierungen, Bilder, 2D/3D-Grafiken etc.) dienen ausschließlich der Design- und Ideengebung. Sie sind nicht verbindlich, müssen durch den Partner-GaLa fachlich überprüft und bei Bedarf durch ihn angepasst werden. Sie ersetzen keine Ausführungsplanung und stellen insbesondere keine Garantie für die tatsächliche Umsetzung dar.
4. Provisionsvereinbarung
4.1 Zustandekommen
Kommt es auf Basis der Kontaktvermittlung durch Spring Studio zu einem Vertragsabschluss zwischen Partner-GaLa und dem Endkunden, so verpflichtet sich der Partner-GaLa, eine Provision an Spring Studio zu zahlen.
4.2 Höhe und Zahlungsmodalitäten
Die Provision beträgt 4,35 % der Netto-Auftragssumme (exkl. MwSt.) insofern nicht anderweitig vereinbart. Sie ist anteilig zahlbar jeweils nach Rechnungsstellung und Zahlungseingang durch den Endkunden. Es gilt der Eingang auf dem Konto des Partner-GaLa. Eine Rechnung durch Spring Studio erfolgt ausschließlich, wenn der Betrag auch beim Partner-GaLa eingegangen ist.
Sollte es im Projektverlauf zu unvorhergesehenen Umständen kommen, die die planmäßige Zahlung der Provision gefährden, steht Spring Studio jederzeit für eine individuelle Rücksprache und einvernehmliche Lösungen zur Verfügung.
4.3 Meldepflicht
Der Partner-GaLa verpflichtet sich, Spring Studio umgehend über das Zustandekommen eines Kundenauftrags sowie über Höhe, Teilschritte und Zahlungsstatus zu informieren.
5. Verhalten gegenüber Kunden
5.1 Professionelles Auftreten
Der Partner-GaLa verpflichtet sich zu einem jederzeit professionellen, loyalen und kundenorientierten Auftreten. Spring Studio und der Partner-GaLa treten gegenüber dem Kunden als qualitätsorientiertes Team auf.
5.2 Kritik an Planungsleistungen
Konstruktive Kritik oder Umsetzungsabweichungen dürfen gegenüber dem Kunden nicht negativ oder abwertend kommuniziert werden. Fachliche Rückfragen oder Empfehlungen sollten grundsätzlich eigenverantwortlich vom Partner-GaLa geprüft und gegenüber dem Kunden sachlich eingebracht werden. Spring Studio steht bei Bedarf jederzeit für eine gemeinsame Rücksprache zur Verfügung – insbesondere dann, wenn es um größere Abweichungen oder Fragen zur ursprünglichen Planung geht.
5.3 Keine eigenmächtige Weitergabe
Die Weitergabe von Planungsunterlagen an Dritte oder deren gewerbliche Nutzung ist ohne schriftliche Zustimmung von Spring Studio untersagt.
6. Vertraulichkeit, Datenschutz und Schutz der Kundenbeziehung
Alle Kundenkontakte, Daten und Unterlagen sind vertraulich zu behandeln. Eine direkte Abwicklung mit dem Kunden ohne Mitwirkung von Spring Studio ist nur im Rahmen der überlassenen Projekte zulässig. Eine Kontaktübernahme für andere oder Folgeleistungen ohne Provisionsvereinbarung ist unzulässig.
Diese Regelung gilt bis zu 4 Jahre nach letzter Kontaktvermittlung durch Spring Studio.
7. Versicherungs- und Nachweispflichten
Der Partner-GaLa versichert, alle gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (Betriebshaftpflicht etc.) zu besitzen und alle baurechtlich relevanten Normen, Vorschriften und Arbeitssicherheitsstandards einzuhalten.
8. Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Spring Studio GmbH
Berlin, Januar 2025